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Stand 1/2019
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Spezial-Estriche Gräser GmbH & Co KG („AN“) gelten, soweit die Vertragsparteien nichts Abweichendes ausdrücklich und
schriftlich vereinbart haben, für sämtliche Leistungen und Lieferungen des AN.
1.2 Die Geltung der AGB kann nur durch eine ausdrückliche einvernehmliche Vereinbarung im Einzelfall ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftraggeber („AG“) sich auf seine davon abweichenden eigenen Geschäftsbedingungen beruft. Die vom AG verwendeten Vertragsformblätter,
Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ähnliches sind unwirksam. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des AG haben keine Geltung, selbst dann nicht, wenn diese unwidersprochen bleiben
oder in Kenntnis solcher Bedingungen des AN die Leistung vorbehaltlos angenommen wird.
1.3 Sämtliche Abweichungen, Änderungen, Ergänzungen, Zusätze etc. durch den AN sind nur wirksam, wenn diese schriftlich erfolgen.
1.4 Schließt der AN ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden ab, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört, liegt ein Verbrauchergeschäft im Sinne dieser AGB
vor.
2.1 Alle Angebote sind freibleibend.
2.2 Kostenvorschläge des AN sind unentgeltlich sowie unverbindlich und somit ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit. Kostenvorschläge gelten nur für den jeweils angeführten
AG und das konkret angeführte Bauvorhaben. Eine Weitergabe der Kostenvoranschläge an Dritte ist nicht gestattet.
2.3 Der Leistungsumfang, das dafür zu entrichtende Entgelt (Werklohn) und allfällige sonstige Verpflichtungen des Kunden (z.B. Anzahlung) ergeben sich aus dem Angebot des
AN.
2.4 Die angebotenen Preise sind auf Grundlage der Lohn- und Materialpreisschwankungen zum Datum des Angebotes berechnet (Tagespreis). Veränderungen der Material- und Lohnpreise
seitens unserer Lieferanten bewirken eine Preisänderung/Erhöhung im selben prozentuellen Ausmaß. Die Preisangaben des Angebotes sind nicht als Pauschalpreis(e) zu verstehen. Pauschalpreise
müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
2.5 Werden Leistungen ausgeführt und vom Kunden angenommen, die im ursprünglichen Leistungsumfang (Angebot) nicht enthalten sind, ist hierfür ein gesondertes Entgelt zu
bezahlen, welches nach den Vertragspreisen berechnet wird. Sind keine entsprechenden Vertragspreise vorhanden, ist ein angemessenes Entgelt zu leisten (§ 1152 ABGB).
3.1 Ist eine Anzahlung zu leisten, ist der AN erst nach vollständigem Erhalt der Anzahlung verpflichtet, mit der Erbringung der Leistungen zu beginnen.
3.2 Alle Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.3 Bei Teilleistungen ist der AN berechtigt, Teilrechnungen zu legen. Sämtliche Teilrechnungen sind Abschlagsrechnungen auf den gesamten Werklohn (Akonto), sodass der Kunde
nicht berechtigt ist, die Zahlung einer Teilrechnung, z.B. wegen behaupteter Mängel, zu verweigern.
3.4 Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe an. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
3.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen den Werklohnanspruch des AN mit Gegenforderungen aufzurechnen.
4.1 Termine sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich festgehalten wurden und deren Einhaltung vom AN zugesichert wurde.
4.2 Eine Vertragsstrafe für die Nichteinhaltung der Termin durch den AN muss im Vertrag ausdrücklich vereinbart sein.
5.1 Alle vom AN gelieferten und verbauten Materialien bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung im Eigentum des AN.
5.2 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
5.3 Sämtliche Pläne, Skizzen, Leistungsverzeichnisse und technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches stellen geistiges Eigentum des AN dar und dürfen
anderweitig nicht verwendet werden.
6.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6.2 Behebungen und/oder Behebungsversuche eines vom Kunden behaupteten Mangels erfolgen ausschließlich auf Kulanz und stellen kein Anerkenntnis des Mangels durch den AN
dar.
6.3 Ist der Kunde Unternehmer, hat dieser immer zu beweisen, dass der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.
6.4 Im Falle unberechtigter Mängelbehauptungen ist der Kunde verpflichtet, dem AN Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Feststellung der Mängelfreiheit und/oder einer
Fehlerbehebung entstanden sind, zu ersetzen.
7.1 Für Sach- und/oder Vermögensschäden des Kunden haftet der AN nur im Falle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenszufügung. In Bezug auf solche Schäden ist eine
Haftung für leichte Fahrlässigkeit somit ausgeschlossen.
7.2 Ist der Kunde Unternehmer, so ist die Haftung darüber hinaus jedenfalls mit der Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung des AN begrenzt.
7.3 Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den AN verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform, auch wenn in einzelnen Bestimmungen nicht eigens auf dieses Erfordernis
hingewiesen wird. Dies gilt auch für ein allfälliges Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
8.2 Allfällige Forderungen des AG können nicht gegen Ansprüche des AN aus diesem Vertrag aufgerechnet werden, außer wenn es sich um Gegenforderungen handelt, die bereits
rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom AN schriftlich anerkannt sind.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch
eine dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahekommende neue Bestimmung zu ersetzen.
8.4 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Das UN-Kaufrechtsübereinkommen sowie alle Bestimmungen, die auf das Recht eines anderen Staates verweisen, sind
ausgeschlossen.
8.5 Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (i.S.d. KSchG) nur, soweit ihnen nicht zwingende Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes entgegenstehen.
8.6 Erfüllungsort ist der Sitz des AN in 3542 Gföhl.
8.7 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich jeweils zuständigen Gerichts in Krems
vereinbart. Der Gerichtsstand für Verbraucher gemäß § 14 KSchG bleibt unberührt.